Bauphysikalische Berechnungen

Unsere Leistungen zu bauphysikalischen Berechnungen sind häufig zwingend erforderlich für die Beurteilung und Instandsetzung des Wärmeschutzes. Wir erstellen für Ihre Bauvorhaben mit Hilfe von neuester Simulations- und Berechnungssoftware bauphysikalische Nachweise.

  • In der Energiebilanz nach GEG erfolgt die einfachste Form der Berücksichtigung von Wärmebrückeneffekten über Pauschalwerte. Dies führt bei Neubauten und energetisch modernisierten Gebäuden zu erheblichen Nachteilen. Möchte man diese Nachteile kompensieren, kann eine Konstruktion mit minimalen Wärmebrückenverlusten gewählt werden. Dazu müssen Planungsdetails entsprechend des Beiblatts 2 der DIN 4108 vollständig eingehalten werden. Wir erstellen den Nachweis, der Ihnen nach dem Beiblatt 2 der DIN 4108 die Gleichwertigkeit belegt.

  • Bei einer energetischen Sanierung von Gebäuden, kann aufgrund von konstruktiven Zwängen der Fall eintreten, dass die Vorgaben nach Beiblatt 2 der DIN 4108 nicht eingehalten werden können. Somit kann die Gleichwertigkeit, die zu einem reduzierten Wärmebrückenzuschlag berechtigt, nicht in Ansatz gebracht werden.

    Um dennoch nicht die Nachteile des ungünstigen pauschalen Wärmebrückenzuschlags in Kauf nehmen zu müssen, besteht die Möglichkeit die zusätzlichen Energieverluste durch Wärmebrücken detailliert zu berechnen.

    Wir übernehmen die detaillierte Berechnung der Energieverluste durch Wärmebrücken und erstellen die geforderten Nachweise. 

  • Das wesentliche Ziel des Sommerlichen Wärmeschutzes ist es, einer Überhitzung von Räumen vorzubeugen – ein behagliches Innenraumklima zu schaffen  und den Energieverbrauch für eine Kühlung zu verringern.

    Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz ist im GEG geregelt und für neu zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend.

    Wir erstellen Ihnen den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz. Wir führen eine thermische Simulation des sommerlichen Wärmeschutzes durch und überprüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Mindestanforderungen nach DIN 4108-2 Teil 2 einzuhalten.