Energieausweise nach GEG Gebäudeenergiegesetz (verbrauchs- und bedarfsorientiert)
Die Energieausweispflicht besteht seit 2009, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.
Unser Leistungsangebot endet nicht bei der Übergabe der Energieausweise. Durch kostengünstige und umsetzbare Maßnahmenvorschläge führen wir zu Steigerungen der Energieeffizienz.
Unsere Leistungen
- Erstellung von bedarfs- und verbrauchsorientierter Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Bewertung des Gebäudebestands
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
- Messtechnische Untersuchung von Energieverlusten durch Thermografie, Blower Door, Heizungs-EKG und weiteren Messdienstleistungen
- Erstellung von Energiekonzepten
- Planung und Umsetzung der Energiesparmaßnahmen