Energieausweise nach GEG Gebäudeenergiegesetz (verbrauchs- und bedarfsorientiert)

Die Energieausweispflicht besteht seit 2009, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude.

Unser Leistungsangebot endet nicht bei der Übergabe der Energieausweise. Durch kostengünstige und umsetzbare Maßnahmenvorschläge führen wir zu Steigerungen der Energieeffizienz.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von bedarfs- und verbrauchsorientierter Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Bewertung des Gebäudebestands
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Messtechnische Untersuchung von Energieverlusten durch Thermografie, Blower Door, Heizungs-EKG und weiteren Messdienstleistungen
  • Erstellung von Energiekonzepten
  • Planung und Umsetzung der Energiesparmaßnahmen